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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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       1.1 Freund*in werden

Eine Literaturhaus Freundschaft wird durch schriftliche Anmeldung erworben. Minderjährige, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, legen zum Erwerb der Zugehörigkeit eine

schriftliche Erlaubnis ihres/r gesetzlichen Vertreters*in vor.

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       1.2. Dauer der Zugehörigkeit

Die Zugehörigkeit beginnt nach schriftlicher Anmeldung bei der Bibliothek und Zahlung des

für das Jahr der Anmeldung geltenden Beitrages. Wird die Zugehörigkeit nicht spätestens 6

Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt, verlängert sie sich jeweils um ein

weiteres Kalenderjahr.

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Der Freundesstatus kann vom Vorstand nach wiederholtem Verstoß gegen die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen entzogen werden.

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Die Zugehörigkeit wird durch Vorlage der LiteraturhausCard nachgewiesen.

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       1.3 Rechte / Pflichten

Die Freundin und der Freund kann zu ermäßigten Eintrittspreisen an den von der Bibliothek

organisierten Veranstaltungen teilnehmen, kostenlos die im Leseraum vorhandenen Zeitungen

und Zeitschriften lesen sowie Medien in der Bibliothek lesen und ausleihen. Durch die

Freundschaft entstehen - abgesehen von der Zahlung des jährlichen Beitrages und der

Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - keine Verpflichtungen. Änderungen

von Adresse, Telefonnummer oder E-Mai-Adresse sollten der Bibliothek so schnell wie

möglich mitgeteilt werden.

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       1.4. Beitrag

A) Der Beitrag wird jeweils für die Dauer des Kalenderjahres erhoben.

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B) Der Beitrag wird für jedes Jahr spätestens bis zum 31. Oktober des Vorjahres festgesetzt

und auf der Internetseite der Deutschen Bibliothek bekannt gegeben. Der Beitrag wird bei der

Anmeldung sowie jeweils zu Beginn des neuen Kalenderjahres fällig und beträgt ab

dem 1. Januar 2024:

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• € 40 pro Person

• € 55 ermäßigter Beitrag für Partnerschaften (2 Personen pro Haushalt)

• € 35 ermäßigter Beitrag für 60+ und Studierende

• Der/die Schüler*in ist beitragsfrei

• Literaturhaus Freundschaftspreis ab der 2. Jahreshälfte: 50 Prozent des

   jeweiligen Beitrages

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        2. Bedingungen für die Nutzung der Deutschen Bibliothek Den Haag

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       2.1.Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sowie das Programm der Bibliothek (wie Filmabende, Lesungen,

Literaturcafé, Sprachcafé, Vorträge) sind der Internetseite der Deutschen Bibliothek

zu entnehmen und liegen im Büro des Literaturhauses Deutsche Bibliothek aus.

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       2.2 Nutzung der Bibliothek

Die Nutzung der Bibliothek ist nach Vorlage der gültigen LiteraturCard möglich.

Die LiteraturhausFreundin oder der LiteraturhausFreund, die/der noch den Beitrag

oder Bußgelder zu entrichten hat, kann die Ausleihe nicht nutzen.

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       2.3. Ausleihbare Medien

Ausgeliehen werden Bücher, DVDs und Zeitungen/Zeitschriften. Die neueste Ausgabe

der Zeitungen/Zeitschriften und einige ausgewiesene Nachschlagewerke werden nicht

ausgeliehen.

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       2.4 Dauer und Verlängerung der Ausleihe

Bis zu 8 Medien können für maximal vier Wochen ausgeliehen werden Eine

Verlängerung der ausgeliehenen Medien um vier Wochen ist im Voraus persönlich,

telefonisch oder per E-Mail einmalig möglich. Für DVDs gilt ebenfalls eine Ausleihfrist

von vier Wochen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

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       2.5 Übernahmezustand der auszuleihenden Medien

Die LiteraturhausFreundin oder der LiteraturhausFreund überzeugt sich vor der

Ausleihe vom einwandfreien und vollständigen Zustand der Medien.

Ist eine Beschädigung zu erkennen oder ein Medium unvollständig, ist dies dem/der 

Mitarbeiter*in der Bibliothek zu melden.

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       2.6 Rückgabe der ausgeliehenen Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Es ist nicht gestattet, die Medien

an Dritte zu verleihen. Die LiteraturhausFreundin oder der LiteraturhausFreund haftet für während der Ausleihe entstandene Beschädigung oder das Fehlen ausgeliehener Medien. Der Verlust bzw. die Beschädigung oder das Fehlen ausgeliehener Medien ist der Bibliothek so schnell wie möglich zu melden.

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       2.7 Bußgeld / Kosten der Ersatzbeschaffung

Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird ein Bußgeld von zurzeit € 0,50 pro Medium pro

Woche bis zum Höchstbetrag von € 10,00 erhoben. Für Beschädigung oder Verlust eines

Buches oder eines anderen Mediums werden die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie

eine Bearbeitungsgebühr nach Ermessen der Bibliothek (jedoch höchstens € 25,00) in

Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der entstandenen Kosten findet auch bei späterer

Rückgabe der Medien nicht statt. Das Ausleihen weiterer Medien ist erst nach Begleichen

des Bußgeldes bzw. des Betrages für die Ersatzbeschaffung möglich.

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          Die Bedingungen des Freundesstatus treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.

          Alle vorherigen Bedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

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          Der Vorstand der Stiftung Literaturhaus Deutsche Bibliothek Den Haag

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